Der Berliner Katastrophenschutz ist katastrophal unterfinanziert. Die Zuwendungen für diese staatliche Aufgabe decken gerade mal knapp 20 % der tatsächlichen Kosten. Gleichzeitig haben Einsätze für Katastrophenschutz-Einheiten in Berlin zugenommen, wie z. B. bei dem Stromausfall in Köpenick oder der großen Evakuierung an der Heidestraße wegen eines Munitionsfundes. Auch Wetterereignisse wie Hitzewellen, Stürme oder Starkregen nehmen weiter zu. Trotzdem erhalten die Berliner Hilfsorganisationen seit vielen Jahren für ihre Aufgabenerfüllung nicht die ausreichende Finanzierung. Deshalb fordern die Berliner Hilfsorganisationen eine bessere finanzielle Ausstattung durch den Berliner Doppelhaushalt.
Zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit ist eine Erhöhung der Zuwendungen für die Hilfsorganisationen im konsumtiven Bereich zwingend erforderlich. Benötigt werden 1 Mio. EUR pro Jahr an konsumtiven Mitteln.
Der Katastrophenschutz wird zu 99 % durch Ehrenamtliche getragen. Immer weniger junge Menschen engagieren sich aber langfristig in einem Verein. Um für neue Mitglieder attraktiv zu sein, brauchen die Hilfsorganisationen moderne Ausstattungen und Fahrzeuge. Anders ist eine ausbildungsintensive und langfristige Bindung der Ehrenamtlichen nicht realisierbar.
Der demografische Wandel (Älterwerden der Gesellschaft), Klimaveränderungen (z. B. Hitzewellen, Hochwasser) und daraus resultierende Flüchtlingsströme, sowie mögliche Cyberangriffe auf das Stromnetz oder Terror bedingen Einheiten, die auch dann funktionieren, wenn die Mittel der täglichen Gefahrenabwehr ausgeschöpft sind. Dafür muss der Katastrophenschutz in Berlin eine Trendwende erfahren!
Die Fahrzeuge sind in den am häufigsten eingesetzten Bereichen (Betreuung und Verletztentransport) durchschnittlich 22 bzw. 16 Jahre alt. Bereits heute fehlen zahlreiche Fahrzeuge. 30 – 50 % der noch übrigen Flotte muss in den nächsten zwei bis fünf Jahren aufgrund altersbedingter Schäden ausgesondert werden und steht dann nicht mehr zur Verfügung.
Fazit: Der Katastrophenschutz, für dessen Sicherstellung mit Fuhrpark und konsumtiven Mitteln primär das Land Berlin zuständig ist, ist in einem maroden Zustand. Die entstandene Lücke in der Einsatzfähigkeit im Betreuungsdienst wurde durch das Land Berlin in Kauf genommen. Bezahlen müssen am Ende die Berlinerinnen und Berliner.