Die Gefahr von Unfällen in Schulen sei in Deutschland weitaus größer als in Betrieben. „Die Schulen müssen dringend dafür sorgen, dass genügend Lehrpersonal in Erster Hilfe ausgebildet wird und auf dem neuesten Stand ist. Außerdem sollte man auch schon früh den Schülerinnen und Schülern Erste-Hilfe-Kenntnisse vermitteln, wie das z. B. bereits durch den Schulsanitätsdienst des Jugendrotkreuzes erfolgt“, erklärte Sturm weiter. Verantwortlich für die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe sei die Schulleitung.
Das DRK und das Jugendrotkreuz (JRK) stehen dabei als kompetente und erfahrene Partner gerne zur Seite. Bereits seit Jahrzehnten engagiert sich das Jugendrotkreuz im Schulsanitätsdienst. Aktuell gibt es rund 40 DRK-Schulsanitätsdienst-Gruppen an Berliner Grund- und Oberschulen.
Im Jahr 2018 wurden bundesweit in Betrieben 23 meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Arbeiter verzeichnet, aber 66 meldepflichtige Schulunfälle je 1.000 Schüler. Während die Unfallversicherungsträger für Betriebe eine Ersthelfer-Quote von bis zu 10 Prozent der Belegschaft vorschreiben, gibt es bislang keine verpflichtenden, einheitlichen Regelungen für Schulen. Die Notwendigkeit einer besseren Erste-Hilfe-Ausbildung von Sportlehrerinnen und -lehrern bekräftigte erst im Frühjahr dieses Jahres ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Darin wird die Amtspflicht des Lehrpersonals betont, erforderliche und zumutbare Erste-Hilfe-Maßnahmen im Sportunterricht rechtzeitig und in ordnungsgemäßer Weise durchführen zu können.
Die DRK-Erste-Hilfe-Kurse finden in den acht Berliner DRK-Kreisverbänden statt. Wann und wo Kurse angeboten werden, erfahren Interessierte unter www.drk-berlin.de/nc/kurse-ausbildung/kursfinder.html.
Weitere Informationen:
www.jrk-berlin.de
www.drk.de/hilfe-in-deutschland/erste-hilfe-tag