Laut einer Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) möchte jeder zehnte Deutsche ab 60 Jahren mit seinem Erbe einen guten Zweck unterstützen. Unter den Kinderlosen ist es sogar jeder Dritte. „Um Streit über den Nachlass zu vermeiden, sollte man sich rechtzeitig Gedanken darüber machen, wer was erben soll. Falls neben der Familie gemeinnützige Organisationen bedacht werden sollen, sind offene Gespräche wichtig, um eventuelle Vorbehalte und Bedenken der Familie auszuräumen“, sagt Dr. h. c. Uwe Kärgel, Rechtsanwalt und Präsident des DRK Landesverbandes Berliner Rotes Kreuz.
Anlässlich des Internationalen Tages des Testaments am 13. September rät Kärgel: „Ohne Regelung wird das Vermögen oft nicht im Sinn des Erblassers verteilt. Deshalb empfehlen wir Jedem, der gemeinnützige Organisationen unterstützen möchte, dass er sein Vermächtnis in einem Testament festhält.“ Nach Angaben des Instituts für Demoskopie Allensbach haben nur 36 Prozent der Deutschen ein Testament.
Tipps zum Thema „Vorsorge und Vererben“:- Machen Sie ein Testament. Testamente sind an strenge Formvorschriften gebunden. Wer nicht zum Anwalt oder Notar gehen möchte, muss seinen letzten Willen per Hand schreiben, mit vollem Namen signieren und Ort und Datum der Errichtung festhalten. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Dann erben zunächst der Ehepartner und Verwandte erster Ordnung (Kinder, Enkel und Urenkel). Existieren keine Nachkommen erster Ordnung, geht der Nachlass an Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen. Testamente können jederzeit geändert oder widerrufen werden.
- Finden Sie die passende Organisation. Überlegen Sie, was Ihnen wichtig ist und wen Sie unterstützen möchten. Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation in der engeren Wahl haben, überprüfen Sie, ob diese transparent arbeitet und das Geld gewissenhaft einsetzt. Ein Blick in den Jahresbericht und persönliche Gespräche können dabei helfen.
- Auch kleine Beträge helfen! Schon mit 500 oder 1.000 Euro können Sie die Arbeit gemeinnütziger Organisationen nachhaltig unterstützen.
- Schenkung oder Stiftung als Alternative zum Testament: Schon zu Lebzeiten können Sie Teile Ihres Vermögens an eine gemeinnützige Organisation verschenken oder eine Stiftung gründen.
- Erbschaftsteuer sparen: Bei entfernteren Verwandten, wie z. B. Geschwistern, Nichten und Neffen, liegt der Erbschaftsteuer-Freibetrag bei jeweils nur 20.000 Euro. Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen sind dagegen von der Erbschaftsteuer befreit.
- Bei aller Großzügigkeit sollten Sie aber auch an Ihre eigene Versorgung in den letzten Lebensjahren denken.
- Wer das DRK in seinem Testament bedenken möchte, sollte genau formulieren, wer das Geld erhalten soll, z. B. die Kältehilfe des DRK-Landesverbandes Berliner Rotes Kreuz, die Jugendarbeit oder die Wasserwacht eines bestimmten DRK-Kreisverbandes oder der DRK-Bundesverband für seine internationale Arbeit.
Pressekontakt:
Regina Radke-Lottermann
Tel. (030) 600 300 1241
Mob. 0172 / 432 79 18
radker@drk-berlin.de
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Das DRK in Berlin: In den acht Berliner Kreisverbänden sowie dem Landes-verband und dessen Tochtergesellschaften leisten über 51.000 Mitglieder, 2.300 ehrenamtliche und 1.000 hauptamtliche Mitarbeiter wertvolle Dienste für Hilfebedürftige. Ob z. B. im Katastrophenschutz oder Rettungsdienst, in Pflegeeinrichtungen oder Beratungsstellen, in der Flüchtlingshilfe oder Kinder- und Jugendarbeit – überall nimmt das DRK gesellschaftlich wichtige Aufgaben wahr.