Der Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr und steht im Unterschied zum FSJ auch älteren Freiwilligen offen. Als "Bufdi" beim DRK warten viele unterschiedliche Stellen und Aufgaben um gemeinsam Menschen zu helfen. Jungen Freiwilligen bietet er wie das FSJ die Chance, sich zu orientieren, neue Kompetenzen zu erwerben und Stärken auszubauen. Ältere Freiwillige werden ermutigt, ihre bereits vorhandenen Kompetenzen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrungen einzubringen und weiter zu entwickeln.
Wer kann teilnehmen?
Der BFD wendet sich an Interessierte aller Altersgruppen, die mindestens die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben müssen.
Dauer des Einsatzes
Ein BFD wird in der Regel über 12 Monate absolviert, Einsätze von 6 bis 18 Monaten sind nach Absprache und Möglichkeiten denkbar. Freiwillige ab dem vollendeten 27. Lebensjahr können auch in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden pro Woche teilnehmen.
Welche Angebote macht Ihnen das DRK?
Folgende Einsatzstellen stehen in Berlin zur Verfügung
- DRK HilfsmittelCentrum Berlin
- DRK Rotkreuzinstitut - Berufsbildungswerk
- Fairkaufhaus
- Nordberliner Werkgemeinschaft – Werkstatt für Menschen mit Behinderung
- Seniorenwohnen/ambulantes Seniorenzentrum
- Kindertagesstätten
- Einrichtungen für Flüchtlinge
Was kostet das? Gibt es beim Bundesfreiwilligendienst eine Vergütung?
Für eine Teilnahme an einem BFD entstehen Ihnen keine Kosten außer den gewöhnlichen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Bund erstattet. Zusätzlich besteht für Freiwillige im BFD Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Auch Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - dem sogenannten Arbeitslosengeld II - können am BFD teilnehmen. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II werden grundsätzlich alle Einnahmen angerechnet. Von der Anrechnung ausgenommen ist im BFD in der Regel ein Taschengeldfreibetrag in Höhe von 200 Euro.
Wie kann ich mich bewerben? Welche Bufdi Stellen gibt es?
Die individuellen Interessen und Fähigkeiten der Interessenten spielen bei der Auswahl der Einsatzstelle eine entscheidende Rolle. In einem persönlichen Gespräch werden mögliche Einsatzstellen vorgestellt und die Rahmenbedingungen des Einsatzes erläutert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Tag lang bei der vorgesehenen Einsatzstelle zu hospitieren. Der Beginn eines Freiwilligendienstes kann mit dem Träger individuell vereinbart werden. In der Regel beginnt der Freiwilligendienst jedoch zum 1. September eines Jahres.
Bewerbungen können online unter www.fsj-drk-berlin.de eingereicht werden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Weitere Informationen zum Bundesfreiwilligendienst finden Sie unter www.fsj-drk-berlin.de sowie unter www.freiwilligendienste.drk.de